Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 231/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch bzgl. des Verfahrens zur Konfigurierung einer Funkschnittstelle zwischen einer Mobilstation (MS) und einer Basisstation (BS) eines Zeitmultiplex-Mobilfunksystems für eine Paketdatenübertragung i.R. einer Patentverletzung
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
GPRS-Mobiltelefone II
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (10)
- LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 113/06
GPRS-Mobiltelefone
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 231/06
Die Verletzung der genannten Patente durch die Beklagte ist Gegenstand paralleler Rechtsstreitigkeiten (DE 195 34 156: 4a O 113/06, EP 0 938 821: 4a O 232/06 und EP 0 453 608: 4a O 233/06).Auf der Messe wurde der in englischer Sprache verfasste Katalog der Beklagten "CeBIT Gigabyte(R) Communications" (Anlage K A.7 zum Parallelverfahren 4a O 113/06) verteilt, der die Modelle g-yoyo, g-re, g-cam, g-smart und g-smart i beschreibt.
So wird ein physikalischer Kanal im Sinne des Standards in Kapitel 5.1 der TS 05.02 (Version 8.11.0; Anlage K A.5 zum Parallelverfahren 4a O 113/06; Übersetzung Anlage K A.5a) dahingehend beschrieben, dass er eine Kombination aus Frequenz- und Zeitmultiplexierung verwendet und definiert sei als eine Sequenz von Funkfrequenzkanälen und Zeitschlitzen ("time slots").
Da der GSM/GPRS-Standard - wie unter 1. ausgeführt - zwingend von dem geschützten Verfahren Gebrauch macht und eine Verwendung der Mobiltelefone in diesem Standard (entsprechend ihrer in Anlage K A.7 zum Parallelverfahren 4a O 113/06 angegebenen Spezifikation) bei ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch zu erwarten ist, erscheint es hinreichend sicher, dass die Abnehmer die angebotenen Mobiltelefone nach ihrem Erwerb für die Durchführung des geschützten Verfahrens verwenden werden.
- LG Düsseldorf, 13.11.2001 - 4a O 165/01
Antriebsscheibenaufzug III
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 231/06
In der gewerblichen Ausstellung und Vorführung auf einer internationalen Messe wie der CeBIT liegt ein tatbestandsmäßiges Anbieten im Sinne des § 9 Satz 2 Nr. 1 PatG (vgl. Urteil des LG Düsseldorf vom 13. November 2001, 4a O 165/01, Urteil vom 15. Januar 2004, 4b O 196/03).Aufgrund der Präsentation der angegriffenen Mobiltelefone auf der CeBIT 2006 in Hannover besteht die ernsthafte Besorgnis, dass die Beklagte die streitgegenständlichen Produkte auch in Nordrhein-Westfalen anbietet und hierhin liefert (vgl. Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 13. November 2001, 4a O 165/01).
- BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04
Rohrschweißverfahren
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 231/06
Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 27. Februar 2007 (Az. X ZR 113/04 - Rohrschweißverfahren) bekräftigt hat, bezieht sich im Falle eines Verfahrensanspruchs eine im Patentanspruch genannte Vorrichtung, die zur Ausführung des Verfahrens verwendet wird, regelmäßig auf ein wesentliches Element der Erfindung im Sinne des § 10 Abs. 1 PatG.
- BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03
Flügelradzähler
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 231/06
Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Flügelradzähler (GRUR 2004, 758, 761; fortgesetzt in der Entscheidung Antriebsscheibenaufzug , GRUR 2005, 848) ausgeführt hat, handelt es sich bei Mitteln, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, um solche, die geeignet sind, mit einem solchen Element bei der Verwirklichung des geschützten Erfindungsgedankens funktional zusammenzuwirken. - BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02
Antriebsscheibenaufzug
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 231/06
Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Flügelradzähler (GRUR 2004, 758, 761; fortgesetzt in der Entscheidung Antriebsscheibenaufzug , GRUR 2005, 848) ausgeführt hat, handelt es sich bei Mitteln, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, um solche, die geeignet sind, mit einem solchen Element bei der Verwirklichung des geschützten Erfindungsgedankens funktional zusammenzuwirken. - BGH, 18.12.1969 - X ZR 52/67
Vorführung einer in ein fremdes Patent eingreifenden Vorrichtung - Verletzung des …
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 231/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in der Entscheidung Heißläuferdetektor (GRUR 1970, 358, 360) liegt zwar in der Vorführung eines Erzeugnisses auf einer "allgemeinen Leistungsschau", die den Fachkreisen und der Öffentlichkeit lediglich einen Überblick über den Leistungsstand geben soll, aber nicht den Charakter einer Verkaufsausstellung oder Messe hat, kein Anbieten des Erzeugnisses. - KG, 07.11.2000 - 5 U 6923/99
Internationale Zuständigkeit Deutschlands - markenrechtliche Ansprüche von …
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 231/06
Die deutsche internationale Zuständigkeit ist gegeben, wenn irgendein deutsches Gericht bei Anwendung der deutschen Gerichtsstandsvorschriften zuständig ist (KG, GRUR Int. 2002, 327, 328 - EURO-Paletten), was beispielsweise bei einer in Deutschland begangenen unerlaubten Handlung der Fall ist. - LG Düsseldorf, 15.01.2004 - 4b O 196/03
GSM-Mobilfunktelefone
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 231/06
In der gewerblichen Ausstellung und Vorführung auf einer internationalen Messe wie der CeBIT liegt ein tatbestandsmäßiges Anbieten im Sinne des § 9 Satz 2 Nr. 1 PatG (vgl. Urteil des LG Düsseldorf vom 13. November 2001, 4a O 165/01, Urteil vom 15. Januar 2004, 4b O 196/03). - LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 233/06
Wahlwiederholung
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 231/06
Die Verletzung der genannten Patente durch die Beklagte ist Gegenstand paralleler Rechtsstreitigkeiten (DE 195 34 156: 4a O 113/06, EP 0 938 821: 4a O 232/06 und EP 0 453 608: 4a O 233/06). - LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 232/06
GPRS-Mobiltelefone III
Auszug aus LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 231/06
Die Verletzung der genannten Patente durch die Beklagte ist Gegenstand paralleler Rechtsstreitigkeiten (DE 195 34 156: 4a O 113/06, EP 0 938 821: 4a O 232/06 und EP 0 453 608: 4a O 233/06).
- LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 232/06
GPRS-Mobiltelefone III
Die Verletzung der genannten Patente durch die Beklagte ist Gegenstand paralleler Rechtsstreitigkeiten (DE 195 34 156: 4a O 113/06, EP 0 938 822: 4a O 231/06 und EP 0 453 608: 4a O 233/06).Die Erfindung nach dem Klagepatent betrifft - wie das Patent EP 0 938 822, das Gegenstand des Parallelverfahrens 4a O 231/06 ist - ein Verfahren und Basisstationssystem zur Konfigurierung einer Funkschnittstelle zwischen einer Mobilstation und einer Basisstation eines Zeitmultiplex-Mobilfunksystems für eine Paketdatenübertragung.
Im Unterschied zu dem europäischen Patent 0 938 822, das Gegenstand des Parallelverfahrens 4a O 231/06 ist, befasst sich das Klagepatent nicht mit der Übermittlung vom Signalisierungsinformationen von der Basis- zur Mobilstation (also in Abwärtsrichtung), sondern mit der exklusiven Zuteilung eines Zeitschlitzes an eine Mobilstation, welcher dann zur Signalisierung in Aufwärtsrichtung (d.h. von der Mobil- zur Basisstation, vgl. Merkmal 2) genutzt wird.
Dies ist Gegenstand des europäischen Patents 0 938 822, auf dessen Verletzung das Parallelverfahren 4a O 231/06 gestützt ist.
- LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 233/06
Wahlwiederholung
Die Verletzung der genannten Patente durch die Beklagte ist Gegenstand paralleler Rechtsstreitigkeiten (DE 195 34 156: 4a O 113/06, EP 0 938 822: 4a O 231/06 und EP 0 938 821: 4a O 232/06).Der im Vergleich zu den Parallelverfahren 4a O 113/06, 4a O 231/06 und 4a O 232/06 geringere Anteil des im vorliegenden Verfahren auf den Unterlassungsantrag entfallenden Streitwertes beruht auf der geringeren maximalen Restlaufzeit des bereits am 27. April 1990 angemeldeten Klagepatents.
- LG Düsseldorf, 21.06.2007 - 4a O 113/06
GPRS-Mobiltelefone
Die Verletzung der genannten Patente durch die Beklagte ist Gegenstand paralleler Rechtsstreitigkeiten (EP 0 938 822: 4a O 231/06, EP 0 938 821: 4a O 232/06 und EP 0 453 608: 4a O 233/06).